KI & Automatisierung

Besprechungsprotokolle automatisch: Dokumentationspflicht ohne Zusatzaufwand

Jede Besprechung erzeugt ein Protokoll mit Entscheidungen und Aufgaben, ohne dass jemand mitschreibt. Was nötig ist und wo die rechtlichen Grenzen liegen.

Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht erledigt

Ein Arbeitsprinzip in unserem Haus lautet: Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht erledigt. Das ist leicht gesagt und im Alltag der unangenehmste Satz überhaupt, weil Dokumentation immer nach der eigentlichen Arbeit kommt, also dann, wenn keine Zeit mehr ist.

Bei Besprechungen ist der Effekt am größten. Eine Stunde mit einem Kunden erzeugt Entscheidungen, Zuständigkeiten und Termine. Wenn niemand mitschreibt, existieren sie eine Woche später in drei verschiedenen Erinnerungen.

Wir haben das für unsere eigenen Termine automatisiert, und zwar so, dass niemand mehr etwas dafür tun muss. Dieser Beitrag beschreibt, was dabei funktioniert, was es kostet und wo die rechtlichen Grenzen sind, auch die, die häufig übersehen werden.

Was das Verfahren tut

Es hängt an Microsoft Teams und arbeitet in zwei Schritten.

Vor dem Termin ruft es die offenen Tickets des betreffenden Kunden aus dem Ticketsystem ab, erzeugt daraus eine strukturierte Agenda, rendert sie als Word-Dokument und mailt sie an die Teilnehmer. Wer den Termin eröffnet, hat damit die offenen Punkte vor sich, ohne sie zusammengesucht zu haben.

Nach dem Termin lädt es Transkript und Aufzeichnung, erzeugt daraus eine Zusammenfassung nach drei Rubriken (Kernpunkte, Entscheidungen, Aufgaben) und legt sie als PDF ab. Aus geteilten Bildschirminhalten werden dabei einzelne Bilder ausgewählt und in das Protokoll aufgenommen; eine gezeigte Fehlermeldung oder ein Netzplan ist im Protokoll oft mehr wert als drei Sätze Beschreibung.

Das Ergebnis geht auf drei Wegen gleichzeitig heraus: in den OneDrive des Organisators, auf ein Netzlaufwerk und als Mailanhang. Nicht aus Freude an Redundanz, sondern weil ein Protokoll, das nur an einem Ort liegt, im Zweifelsfall nicht gefunden wird. Fällt ein Weg aus, laufen die anderen weiter.

Der Teil, über den zuerst gesprochen werden muss

Die Technik ist der einfachere Teil. Der schwierigere ist rechtlich, und er wird in Verkaufsgesprächen zu solchen Werkzeugen regelmäßig übergangen.

Eine Tonaufnahme ohne Einwilligung ist strafbar. § 201 StGB stellt die Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes unter Strafe, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das gilt für die Besprechung mit vier Teilnehmern genauso wie für das Telefonat. Der Hinweis, den Teams beim Start der Aufzeichnung anzeigt, ist die technische Umsetzung dieser Anforderung, nicht ihr Ersatz: Die Teilnehmer müssen erkennen können, dass aufgezeichnet wird, und die Möglichkeit haben, das abzulehnen, ohne dass ihnen daraus ein Nachteil entsteht.

Ein Transkript ist keine Abkürzung. Es enthält den Wortlaut und damit dieselben personenbezogenen Daten wie die Tonspur. Wer die Aufzeichnung abschaltet und nur transkribieren lässt, hat das Problem nicht gelöst, sondern nur die Dateiendung geändert.

Bei Beschäftigten reicht die Einwilligung meist nicht. Im Beschäftigungsverhältnis ist Freiwilligkeit schwer zu belegen: Wer die Aufzeichnung im Termin mit der Geschäftsführung ablehnt, tut das nicht unbefangen. Wo ein Betriebsrat besteht, ist die Einführung solcher Verfahren regelmäßig mitbestimmungspflichtig; die tragfähige Grundlage ist dann eine Betriebsvereinbarung, nicht ein Häkchen.

Löschen gehört zum Verfahren, nicht zur Aufräumarbeit. Zweck ist das Protokoll. Ist es erstellt und abgelegt, hat die Aufzeichnung ihren Zweck erfüllt. Eine Aufbewahrung „für alle Fälle" ist genau das, was Art. 5 DSGVO ausschließt. Löschfristen für Aufzeichnung, Transkript und Protokoll werden getrennt festgelegt. Sie sind unterschiedlich lang.

Der Verarbeitungsort ist eine eigene Frage. Wenn ein Sprachmodell die Zusammenfassung erzeugt, verlassen Inhalte das Haus. Wohin, unter welchem Vertrag, mit welcher Speicherdauer und ob die Daten zum Training verwendet werden. Das ist vor der Einführung zu klären und schriftlich festzuhalten, nicht danach.

Für unser eigenes Verfahren führen wir dazu eine Checkliste im Projekt. Wir halten das für den Mindeststandard, nicht für eine Besonderheit.

Was daran nicht trivial ist

Wer solche Verfahren verkauft, zeigt gern den Ablauf und nicht den Betrieb. Der Betrieb ist aber der Teil, an dem sie scheitern. Vier Punkte, die wir gelernt haben:

Die Zuordnung zum Kunden muss automatisch stimmen. Wir erkennen den Kunden an der Domäne der externen Teilnehmer, mit Rückfall auf den Termintitel. Findet sich keine Zuordnung, wird der Termin übersprungen, und zwar bewusst. Ein Protokoll, das im falschen Kundenordner landet, ist schlimmer als keines.

Ein Vorgang darf nicht zweimal laufen. Jeder Termin hat einen Zustand (erkannt, Agenda versandt, Protokoll versandt), der nach jedem Schritt festgeschrieben wird. Dazu eine Sperre gegen parallele Durchläufe, die nach einer Stunde von selbst verfällt, damit ein abgebrochener Lauf nicht alles Weitere blockiert.

Plattenplatz ist der häufigste Grund für Ausfälle. Aufzeichnungen sind groß. Unter einer festgelegten Reserve wird die Aufzeichnung übersprungen und das Protokoll ohne Bilder erzeugt. Ein Protokoll ohne Bilder ist brauchbar; ein vollgelaufenes Laufwerk ist ein Vorfall.

Die Berechtigungen sind der eigentliche Aufwand. Ein Dienst, der ohne angemeldeten Benutzer auf Kalender, Aufzeichnungen und Postfächer zugreift, braucht Anwendungsberechtigungen im Verzeichnisdienst. Diese sauber zu schneiden, so eng wie möglich, dokumentiert, mit nachvollziehbarer Erteilung, ist mehr Arbeit als die Auswertung selbst. Es ist auch der Punkt, an dem eine unbedachte Einrichtung den größten Schaden anrichtet.

Für wen sich das rechnet

Nicht für jeden. Die Rechnung ist einfach, und Sie können sie selbst aufstellen: Wie viele Besprechungen pro Woche müssten protokolliert werden, wie lange dauert die Nacharbeit je Protokoll heute, und wie oft entfällt sie tatsächlich. Bei zwei Terminen im Monat trägt keine Einrichtung sich; die Zeit ist zu klein.

Interessant wird es in drei Lagen:

Und ein Fall, in dem wir davon abraten: Wo Gespräche vertraulich oder personenbezogen heikel sind (Personalgespräche, Konfliktklärungen, Verhandlungen), hat die Aufzeichnung in der Besprechung nichts zu suchen. Der Nutzen ist klein, der Schaden bei einem Fehler groß.

  • Bei nachweispflichtigen Terminen. Wo Entscheidungen dokumentiert werden müssen
  • Bei vielen kurzen Terminen. Zehn Abstimmungen pro Woche erzeugen mehr
  • Wo Protokolle heute schlicht nicht entstehen. Der Vergleich ist dann nicht

Wie wir dazu stehen

Wir haben dieses Verfahren nicht gebaut, weil Automatisierung interessant ist, sondern weil die Dokumentationslücke unser eigenes Problem war. Es ist im Frühjahr 2026 entstanden und läuft seither im eigenen Betrieb. Wir kennen daher seine Schwächen so genau wie seine Stärken.

Das ist auch die Haltung, mit der wir zu solchen Vorhaben beraten: Wir prüfen zuerst, ob der Aufwand sich trägt, und sagen es, wenn er es nicht tut. Ein Werkzeug, das eingerichtet wird und dann liegen bleibt, ist eine Ausgabe ohne Gegenwert, und davon gibt es in der IT genug.

Zum Weiterlesen: Rechnungen automatisch in die Buchhaltung · Unstrukturierte Datenablage kostet Suchzeit

Quellen: § 201 StGB; Art. 5, 6 und 13 DSGVO; § 26 BDSG; § 87 BetrVG. Stand 07.09.2026. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und keine Rechtsberatung.